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Böhme Rechtsanwälte – Ihre Anwaltskanzlei für Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts und gehört damit zum öffentlichen Recht. In diesem Sinne ist es geprägt vom Verhältnis des Bürgers als Antragsteller, Leistungsempfänger oder Sozialversicherter und dem Staat. Der alles beherrschende Grundsatz des Sozialrechts ist das Sozialstaatsgebot (Artikel 20 des Grundgesetzes).

Es regelt in erster Linie einen typischen Zweig der öffentlichen Leistungsverwaltung. Das Sozialrecht ist daher das Recht der sozialen Sicherung in seiner Teilung nach dem 3-Säulenprinzip: Sozialversicherung, Sozialversorgung und Sozialhilfe. Als vierte Säule bildete sich das Recht der allgemeinen Sozialförderung heraus.

Es werden aber auch weitere Rechtsgebiete vom Sozialrecht erfasst, wie z.B. das Behinderten- und das Erwerbsunfähigkeitsrecht. Einzelheiten des Sozialrechts sind im Sozialgesetzbuch (SGB) I bis XII geregelt.

Sozialgerichte und das Sozialrecht – ein Überblick

Sozialgerichte befassen sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten auf den Gebieten der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe und des Arbeitslosengeldes 2 (ALG II). Die Rechtsgrundlage für ein Verfahren ist hier das Sozialgerichtsgesetz (SGG).

Das Sozialrecht befasst sich mit Teilgebieten des allgemeinen Sozialrechts, einschließlich des Verfahrensrechts und des besonderen Sozialrechts, wobei das besondere Sozialrecht unter anderem folgende Teilgebiete umfasst:
  • Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung)
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • Behinderten- und Erwerbsunfähigkeitsrecht
  • Sozialhilferecht
  • Ausbildungsförderungsrecht
Beim Sozialrecht handelt es sich also keineswegs um einen geschlossenen, leicht zu überblickenden Rechtsbereich. Ganz im Gegenteil, jeder bereits genannte Teilbereich verlangt hier kompetente Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte.

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Rechtsfragen, die das Sozialrecht betreffen!

Mit über 20 Jahren Erfahrung ist unsere Anwaltskanzlei Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner, wenn es um das Sozialrecht geht. Wir arbeiten stets diskret und setzen auf ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Unsere oberste Priorität ist es immer, Ihr Recht durchzusetzen und Sie so umfassend und so gut wie möglich zu vertreten, wenn es nötig ist, auch vor Gericht.

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